Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
LaBoum Events — Erik Manke, Hamburg
Stand: September 2026

B2B-Hinweis (§ 1.2): Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Erik Manke, Einzelunternehmer, Torfweg 59, 22523 Hamburg, handelnd unter der Marke „LaBoum" bzw. „LaBoum Events" — einer Marke von Kommod Events — (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung mobiler Pop-up-Events sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen.

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer die Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

1.4 Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages sind die individuell vereinbarten Leistungen im Bereich Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung mobiler Pop-up-Events und Unternehmensveranstaltungen, die der Auftragnehmer deutschlandweit an den vom Kunden benannten Veranstaltungsort bringt.

2.2 Hierzu zählen insbesondere die Eventformate „Club Tropicana" (hawaiianische Beachparty bzw. Sommerfest), „Heiliger Bimbam" (mobiler Weihnachtsmarkt), maßgeschneiderte Firmenevents sowie der Einsatz der Fotobox „Boothbrother".

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projekt- bzw. Paketbeschreibung sowie ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen. Darstellungen auf der Website, in Broschüren und in Musterkonzepten sind unverbindliche Beispiele und begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausstattung, Dekoration, Optik oder Aufbaugröße.

2.4 Die Leistung umfasst, soweit vereinbart, An- und Abfahrt, Auf- und Abbau sowie den Betrieb der eingebrachten Ausstattung während der vereinbarten Veranstaltungszeit. Zeiten für Auf- und Abbau sind nicht Veranstaltungszeit.

2.5 Sämtliche vom Auftragnehmer eingebrachten Gegenstände — insbesondere Zelte, Pagoden, Bars, Stände, Mobiliar, Dekoration, Technik und die Fotobox — werden dem Kunden ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch überlassen und bleiben Eigentum des Auftragnehmers.

2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer, Freelancer, technische Dienstleister, Cateringpartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.

3.3 Der Termin gilt erst mit Auftragsbestätigung als reserviert. Bis dahin bleibt die Vergabe des Termins an Dritte vorbehalten.

3.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Textform (E-Mail) genügt.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die Vergütung erfolgt nach folgendem Zahlungsplan:

  • 25 % Anzahlung unmittelbar nach Auftragserteilung,
  • 50 % spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn,
  • 25 % nach Durchführung der Veranstaltung.

4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

4.5 Erfolgt eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen oder die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen.

4.6 Werden fällige Anzahlungsrechnungen nicht spätestens bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vollständig beglichen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Veranstaltung nicht durchzuführen. In diesem Fall gilt der Auftrag als durch den Kunden storniert. Es finden die Stornierungsregelungen gemäß § 7 dieser AGB Anwendung. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

4.7 Anfahrt, Rüstzeiten, Übernachtungs- und Reisekosten des eingesetzten Personals sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls werden sie nach Aufwand zusätzlich berechnet.

4.8 Wartezeiten, Verzögerungen beim Aufbau oder eine Verlängerung der Veranstaltungszeit, die der Kunde zu vertreten hat, werden nach den jeweils gültigen Stundensätzen zusätzlich berechnet.

4.9 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Ansprechpartner rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

5.2 Der Kunde gewährleistet, dass der Veranstaltungsort für Anlieferung, Aufbau, Durchführung und Abbau geeignet und zugänglich ist. Er stellt insbesondere sicher:

  • eine mit Transportfahrzeugen und Anhängern befahrbare Zufahrt sowie Halte- und Abstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Aufbaufläche,
  • eine ebene, tragfähige und hindernisfreie Aufstellfläche in ausreichender Größe,
  • die Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Verankerung bzw. Ballastierung von Zelten, Pagoden und Aufbauten,
  • einen ausreichend dimensionierten und abgesicherten Stromanschluss sowie, soweit erforderlich, Wasseranschluss und Abwasserentsorgung,
  • die Angabe der Lage erdverlegter Leitungen, Rohre, Schächte und sonstiger verdeckter Einbauten im Bereich der Aufstellfläche.

5.3 Der Kunde ist, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, Veranstalter im rechtlichen Sinne. Ihm obliegen insbesondere die Einholung sämtlicher behördlicher Erlaubnisse und Genehmigungen (u. a. Sondernutzung, Gaststätten- und Ausschankerlaubnis, Brandschutz- und Sicherheitsauflagen), die Anmeldung und Zahlung von GEMA-Gebühren, die Erfüllung etwaiger Abgabepflichten sowie die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere bei der Abgabe alkoholischer Getränke.

5.4 Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht für den Veranstaltungsort und das Veranstaltungsgelände. Der Auftragnehmer übernimmt die Verkehrssicherung ausschließlich für die von ihm errichteten Aufbauten und nur während der vereinbarten Auf-, Betriebs- und Abbauzeiten.

5.5 Der Kunde hat die ihm überlassenen Gegenstände (§ 2.5) pfleglich zu behandeln und gegen Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüsse zu sichern, soweit sie sich in seinem Obhutsbereich befinden. Für Verlust und über die übliche Abnutzung hinausgehende Beschädigungen, die der Kunde, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte zu vertreten haben, haftet der Kunde zum Wiederbeschaffungs- bzw. Instandsetzungswert.

5.6 Verzögerungen, Mehraufwendungen oder Leistungshindernisse aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten. Ist eine ordnungsgemäße Durchführung deshalb ganz oder teilweise unmöglich, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers in voller Höhe bestehen.

§ 6 Änderungen des Leistungsumfangs

6.1 Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

6.2 Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vergütet.

6.3 Terminliche oder organisatorische Änderungen können Auswirkungen auf Kalkulation, Personalplanung, Logistik und Verfügbarkeit von Dienstleistern haben und entsprechend zusätzlich berechnet werden.

6.4 Eine nachträgliche Verringerung der Gästezahl oder des Leistungsumfangs berechtigt nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung, soweit die Leistung bereits disponiert oder bei Dritten beauftragt ist.

6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Ausstattungs-, Dekorations- oder Technikbestandteile durch gleichwertige zu ersetzen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert.

§ 7 Rücktritt und Stornierung

7.1 Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der Schriftform.

7.2 Im Falle einer Stornierung gelten folgende pauschale Ausfallvergütungen:

  • ab Auftragserteilung bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung,
  • weniger als 6 Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtvergütung,
  • weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung.

7.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Bereits angefallene Fremd- und Drittleistungen, die nicht mehr kostenfrei storniert werden können, sind zusätzlich vollständig vom Kunden zu erstatten.

7.5 Eine Stornierung wegen ungünstiger Witterung oder Wettervorhersage stellt keinen Grund dar, der den Kunden von den Ausfallvergütungen nach § 7.2 befreit.

7.6 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Verlegung der Veranstaltung

8.1 Eine Verlegung der Veranstaltung durch den Kunden ist ausschließlich bis spätestens 14 Kalendertage vor dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin möglich.

8.2 Der Auftragnehmer unterbreitet dem Kunden verfügbare Ersatztermine. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

8.3 Im Falle einer Terminverlegung wird eine zusätzliche Bearbeitungs- und Organisationspauschale in Höhe von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig.

8.4 Bereits entstandene oder zusätzlich entstehende Kosten von Drittanbietern, Dienstleistern oder Locations trägt der Kunde.

8.5 Kommt innerhalb von 12 Monaten kein Ersatztermin zustande, gilt der Auftrag als storniert; § 7 findet Anwendung.

§ 9 Höhere Gewalt

9.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen beide Parteien zur angemessenen Anpassung des Vertrages.

9.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Sturm, Starkregen, Hochwasser, extreme Hitze, amtliche Unwetterwarnungen, behördliche Anordnungen und Auflagen, Pandemien, Epidemien, Streiks, Aussperrungen, Energie- und Stromausfälle, Krieg, Terrorereignisse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien.

9.3 Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, sind bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen und unvermeidbare Kosten Dritter vom Kunden zu vergüten. Die Parteien werden sich vorrangig um einen Ersatztermin bemühen; § 8.3 findet in diesem Fall keine Anwendung.

9.4 Schadensersatzansprüche aufgrund von Fällen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

§ 10 Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen.

10.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Schäden, die durch Subunternehmer, technische Dienstleister, Künstler, Cateringpartner, Lieferanten, Locations oder sonstige Dritte verursacht werden, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vorliegt.

10.5 Für wetterbedingte Einschränkungen, Beeinträchtigungen oder Ausfälle von Outdoor-Elementen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftragnehmer ist aus Sicherheitsgründen jederzeit berechtigt, Aufbauten bei Sturm, Gewitter, Starkregen, Schneelast oder amtlichen Unwetterwarnungen ganz oder teilweise abzubauen, zu schließen oder nicht in Betrieb zu nehmen; ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt hiervon unberührt, Ansprüche des Kunden hieraus bestehen nicht.

10.6 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Veranstaltungsort, insbesondere an Böden, Rasen-, Pflaster- und Belagsflächen, Bepflanzung sowie an erdverlegten Leitungen und Einbauten, die durch das Befahren, Aufstellen, Verankern oder Ballastieren im Rahmen der vertragsgemäßen Durchführung entstehen, sofern der Kunde seine Pflichten nach § 5.2 nicht vollständig erfüllt hat.

10.7 Der Auftragnehmer haftet nicht für das Verhalten von Gästen und Teilnehmern der Veranstaltung sowie für von diesen verursachte Schäden.

10.8 Der Auftragnehmer haftet nicht für die vom Kunden oder dessen Gästen eingebrachten Gegenstände, Garderobe und Wertsachen.

10.9 Die Haftung ist der Höhe nach auf die vereinbarte Auftragssumme begrenzt.

10.10 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der dem Kunden nach § 5 obliegenden Pflichten beruhen.

10.11 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit nicht Absatz 10.12 eingreift.

10.12 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -verkürzungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Subunternehmer und Fremdleistungen

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

11.2 Eine direkte Beauftragung oder Abwerbung eingesetzter Subunternehmer, Freelancer oder Mitarbeiter durch den Kunden während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 12 Monaten nach Veranstaltungsende ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

11.3 Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen § 11.2 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung, mindestens jedoch 2.500 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird angerechnet.

§ 12 Nutzungsrechte und Referenzen

12.1 Konzepte, Präsentationen, Ablaufpläne, Skizzen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen des Auftragnehmers bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung zur Einholung von Konkurrenzangeboten ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

12.2 Die Marken- und Kennzeichenrechte an „LaBoum", „LaBoum Events", „Club Tropicana", „Heiliger Bimbam" und „Boothbrother" verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Nutzung durch den Kunden ist auf die Bewerbung der konkret beauftragten Veranstaltung beschränkt.

12.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden sowie Bild- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

12.4 Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen der auf Aufnahmen abgebildeten Personen vorliegen, und weist seine Gäste vor Ort auf Foto- und Videoaufnahmen hin.

§ 13 Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

13.2 Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 14 Datenschutz

14.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

14.2 Sofern erforderlich, schließen die Parteien ergänzende Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

14.3 Beim Einsatz der Fotobox „Boothbrother" ist der Kunde für die datenschutzrechtliche Information seiner Gäste sowie für die Rechtsgrundlage der Aufnahmen verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt die erzeugten Aufnahmen dem Kunden bereit und löscht sie spätestens 30 Kalendertage nach der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.

15.3 Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Hamburg, soweit nicht der Veranstaltungsort maßgeblich ist.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

16.3 Nebenabreden bestehen nicht.

16.4 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Anbieter

LaBoum Events — eine Marke von Kommod Events
Inhaber: Erik Manke
Torfweg 59
22523 Hamburg
Deutschland

E-Mail:
Telefon:
USt-IdNr.: DE204132867

Stand: September 2026


E-Mail:

UMSATZSTEUER-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE204132867

INHALTLICH VERANTWORTLICHER

gem. § 18 Abs. 2 MStV: Erik Manke, Anschrift wie oben

STREITSCHLICHTUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

LaBoum bietet ausschließlich Leistungen für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB an. Eine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht vorgesehen.

HAFTUNG FÜR INHALTE UND LINKS

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(Rechtsgrundlagen: § 5 DDG – Pflichtangaben für Diensteanbieter; § 18 MStV – redaktionelle Verantwortlichkeit.)

TECHNISCHE UMSETZUNG

Gestaltung, Umsetzung und technischer Betrieb dieses Internetauftritts: get_ITconsulting. Verantwortlich für die Inhalte ist allein Kommod Events.